Berechtigungsschein
Ihre Förderung für Integrationskurse und Berufssprachkurse über das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).
Was ist ein Berechtigungsschein?
Die „Bestätigung über die Berechtigung zur Teilnahme“ (Berechtigungsschein) wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt. Sie können einen Berechtigungsschein aber auch beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragen. Auch die Ausländerbehörde kann Ihnen bei der Beantragung helfen.
Wer bekommt einen Berechtigungsschein?
Grundsätzlich kann jede fast Person mit Migrationshintergrund einen Berechtigungsschein erhalten. Entscheidend ist vor allem, dass ein Förderbedarf da ist und, dass die Person einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland hat.
- Für Integrationskurs und DTZ erhalten vor allem Ausländer einen Berechtigungsschein, die nach 2005 einen Aufenthaltstitel bekommen haben. Auch andere Ausländer, Spätaussiedler und Deutsche, die nicht ausreichend Deutsch können, können aber einen Berechtigungsschein für Integrationskurse beantragen. Nicht beantragen können diesen:
- Personen, die in Deutschland zur Schule gehen
- Personen, die schon gut integriert sind und/oder gut Deutsch können
- Für Berufssprachkurse erhalten vor allem Personen mit Migrationshintergrund einen Berechtigungsschein, die arbeitslos sind. Aber auch Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden oder schon arbeiten können einen Berechtigungsschein beantragen, wenn ein Förderbedarf da ist; das Deutsch also nicht ausreicht.
Wie bekomme ich einen Berechtigungsschein?
Folgen Sie dazu den folgenden Schritten:
- Lassen Sie sich von Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF beraten. *
- Wenn ihnen ein Berechtigungsschein ausgestellt wurde, melden Sie sich bei uns.
- Kontakt mit Ansprechpartner aufnehmen!
- Wir führen mit Ihnen einen Einstufungstest durch und Sie erhalten weitere Informationen von uns.
- Wir melden Sie für die passende Veranstaltung an.
- * Sie können sich auch schon bei uns melden, wenn Sie den Kurs gerne bei EZplus machen möchten.
Sofern Sie aktuell arbeitstätig sind, beantragen Sie bitte den Berechtigungsschein postalisch bei der für Ihr Bundesland zuständigen BAMF-Regionalstelle, BAMF-Antrag und BAMF-Adressen.
Wie bekomme ich einen Berechtigungsschein?
Folgen Sie dazu den folgenden Schritten:
- Lassen Sie sich von Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF beraten. *
- Wenn ihnen ein Berechtigungsschein ausgestellt wurde, melden Sie sich bei uns.
- Kontakt mit Ansprechpartner aufnehmen!
- Wir führen mit Ihnen einen Einstufungstest durch und Sie erhalten weitere Informationen von uns.
- Wir melden Sie für die passende Veranstaltung an.
- * Sie können sich auch schon bei uns melden, wenn Sie den Kurs gerne bei EZplus machen möchten.
Sofern Sie aktuell arbeitstätig sind, beantragen Sie bitte den Berechtigungsschein postalisch bei der für Ihr Bundesland zuständigen BAMF-Regionalstelle, BAMF-Antrag und BAMF-Adressen.
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Auch mit einem Berechtigungsschein sind die Angebote nicht immer kostenlos. Wenn Sie in Deutschland Sozialleistungen erhalten, können Sie sich aber vom Kostenbeitrag befreien lassen. Sonst bezahlen Sie selbst einen Teil. Die genauen Preise finden Sie auf den Seiten der Angebote
Wir versuchen übrigens immer, Ihnen zeitnah einen Kurs oder eine Prüfung anzubieten. Falls das nicht möglich ist, werden wir Sie möglicherweise an einen unserer Partner vermitteln.
Erstattung von Fahrtkosten
Teilnehmende an einem BAMF geförderten Berufssprachkurs können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten. Wer Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung hat, richtet sich nach den Vorgaben des BAMF.
Der Antrag wird zu Beginn des Kurses durch uns beim BAMF gestellt. Alle erforderlichen Informationen zu den Voraussetzungen, zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen erhalten die Teilnehmenden ebenfalls zu Beginn des Kurses.
Erstattung der Fachsprachprüfungskosten
Die Erstattung der Kosten für die Fachsprachprüfung muss durch uns beim BAMF beantragt werden. Hierfür werden in der Regel der Gebührenbescheid beziehungsweise die Rechnung der zuständigen Behörde, beispielsweise der Ärztekammer, die Bankverbindung der teilnehmenden Person sowie der Prüfungstermin beziehungsweise das Prüfungsdatum benötigt.
Kann ich den Kurs oder die Prüfung auch ohne Berechtigungsschein machen?
Wenn noch Plätze frei sind, ist das teilweise möglich. Fragen Sie gerne bei uns nach. Alternativ können Sie vielleicht auch einem anderen Angebot teilnehmen und eine Förderung über einen Bildungsgutschein oder AVGS erhalten.